Die Gründung des DTSB und der schwerpunktmäßige Einsatz von Trainern bis 1969 in der 3. und 2. Förderstufe
Mit der Gründung des Deutschen Turn- und Sportbundes (DTSB) im Mai 1957 entstand eine einheitliche, rechtlich selbstständige Massenorganisation des Sports in der DDR.
Sie passte sich in ihrem regionalen Aufbau nach Bezirken und Kreisen den entstandenen staatlichen Strukturen an und förderte durch die neu gebildeten Sportverbände die Voraussetzungen für eine Ausweitung der Sportbeziehungen und des internationalen Wettkampfverkehrs.
Nach längeren Diskussionen und von vielen Sporttreibenden gewünscht, entstand so eine Organisationsform des Sports, die sich über mehrere Jahrzehnte als effektiv und stabil erweisen sollte.
Breitensport und Leistungssport fanden darin gleichwertig ihren Platz.
Das Staatliche Komitee für Körperkultur und Sport konzentrierte sich zukünftig auf die volkswirtschaftliche Planung, die Ausbildung von Sportlehrkadern sowie auf die Führung und Entwicklung der Sportwissenschaft.
Das bündelte die bisher den Sport tragenden verschiedenen Organisationen und Einrichtungen und ermöglichte einen effektiveren Einsatz der vorhandenen Kräfte und Mittel.
Alle diese Veränderungen beeinflussten auch spürbar die weitere Entwicklung des Trainerwesens.
Die Begeisterung der Bevölkerung für den Sport, die Erfolge der Sportler bei der Friedensfahrt Ende der fünfziger Jahre, bei den Olympischen Spielen 1960 in Rom sowie die realen politischen und ökonomischen Fortschritte im Land schufen die Grundlage für eine organisatorische Festigung des Trainerwesens und für die weitere soziale und materielle Förderung des Trainerberufs in der DDR.
Drei von staatlicher Seite initiierte Maßnahmen erwiesen sich als besonders bedeutsam.
So beschloss das Staatliche Komitee 1958 eine "Anordnung über das Trainerwesen".
In ihr wurden erstmals der gesellschaftliche Auftrag des Trainers in der DDR und bestimmte Anforderungen an ihn als Erzieherpersönlichkeit formuliert.
"Zur Lösung des gesellschaftlichen Auftrages ist es erforderlich", so hieß es in dieser Verfügung, "dass der Trainer als politisch bewusste, fachlich gebildete und moralisch einwandfreie Persönlichkeit seinen Aufgaben und Pflichten gewissenhaft und verantwortungsbewusst nach kommt ... Folgende Anforderungen werden an den Trainer gestellt:
- Sozialistische Erziehung der Sportler zu Bürgern der DDR, die vorbildliche Leistungen im Sport und im Beruf nachweisen...
- Systematische Förderung der sportlichen Ausbildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen.
- Ständige politische, fachliche und pädagogische Weiterbildung durch regelmäßige Teilnahme an dafür vorgesehenen Lehrgängen, Seminaren und Konsultationen.
- "Vorbildliches Verhalten innerhalb und außerhalb des Trainingsprozesses" (Gesetzblatt der DDR, Teil I,1958, Nr. 25).
Abb. 5: Friedensfahrtmannschaft 1958mit den Trainern
Herbert Weisbrodt (obere Reihe, 2. von links),
Werner Schiffner (untere Reihe, 2. von rechts)
und Otto Busse (untere Reihe, 1. von rechts)
Weiter wurde in dieser Anordnung die Einführung einer Trainerlizenz, eines Trainerausweises sowie der Berufsbezeichnung "Trainer" und verschiedener Dienstbezeichnungen verfügt. Die Lizenz berechtigte zur Ausübung des Trainerberufs und wurde den im Trainingsprozess tätigen Sportpädagogen erteilt, die über eine abgeschlossene Fachschul- oder Hochschulausbildung als Trainer, Sport- oder Turnlehrer verfügten (Ebenda, S. 338). In der Folgezeit fanden entsprechend dieser Anordnung mit etwa 900 Trainern Gespräche statt, in denen ihr Ausbildungsstand erfasst und ein Austausch der bisherigen Trainerausweise vorgenommen wurde. Etwa 600 Antragsteller erhielten eine Lizenz für eine hauptamtliche Arbeit als Trainer im DTSB, andere bekamen eine Trainerlizenz für eine neben- bzw. ehrenamtliche Tätigkeit. Das alles schuf die Voraussetzung für eine neue Trainervergütung, die zwischen dem Staatlichen Komitee für Körperkultur und Sport und der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung vereinbart wurde und die per 1.10.1960 in Kraft trat. Diese Maßnahmen stärkten die Autorität des Trainerberufs und machten ihn zunehmend zu einem anerkannten, rechtlich gesicherten Erzieherberuf.
Abb. 6: Schwimmtrainer des DSSV unter der Leitungdes Verbandstrainers Jule Feicht (1. rechts unten)
gemeinsam mit dem Schwimmexperten
Bob Kiphuth (Yale Universität, USA, 2. rechts unten)
1964 in der DDR
Mit dem Blick auf die künftigen Ziele und Aufgaben zu den Olympischen Spielen 1960, 1964 und 1968 machte sich auch eine weitere Verbesserung der Aus- und Weiterbildung der Trainer dringend erforderlich. Die Realisierung eines neuen Lehrprogramms, die Erhöhung der Unterrichtsstunden und die Einführung eines Berufspraktikums waren durch die bislang bewährten Lehrgänge an der Trainerfakultät der DHfK nicht zu bewältigen. Und da eine weitere Verlängerung dieser Lehrgänge durch die damit verbundene Herauslösung der Trainer aus der praktischen Arbeit nicht möglich war, bot sich eine Studienform ähnlich dem Fernstudium der Diplomsportlehrer an. Derartige Überlegungen und Sachzwänge führten 1958 zur Einführung eines dreijährigen Fachschulfernstudiums für Trainer. Die Bedeutung dieser neuen Ausbildungsform bestand darin, dass eine große Anzahl von bislang unzureichend ausgebildeten Trainern eine wissenschaftlich solide Berufsausbildung erlangen konnte, ohne ihre Trainertätigkeit in der Praxis unterbrechen zu müssen. Organisatorisch vollzog sich das Fernstudium an den Außenstellen der DHfK, aber zu einem geringen Teil auch an der Hochschule selbst. Durch die großzügigen staatlichen Regelungen standen den Teilnehmern jährlich 48 Arbeitstage für Studium, Konsultationen, Seminare und Lehrgänge zur Verfügung. Trotz anfänglicher Vorbehalte und Schwierigkeiten entwickelte sich das neue Fachschulfernstudium zu einer bewährten Ausbildungsform. Bis zum Jahr 1967 absolvierten 647 Trainer erfolgreich diese Studienform als "Staatlich anerkannter Trainer mit Fachschulabschluss" (Rogalski, S. 108). Parallel zu dieser neuen Studienform kam auch eine größere Anzahl von Absolventen aus dem Direktstudium der Diplomsportlehrer, die eine Tätigkeit als Trainer aufnahmen.
Die Olympischen Spiele 1964 in Tokio und Innsbruck markierten nach unserer Einschätzung eine "qualitativ neue Etappe in der Entwicklung des internationalen Leistungssports".
- Neben der zu erwarteten beschleunigten Steigerung der Leistungen in der Spitze wiesen sie uns eindringlich auf die notwendige systematische Förderung des sportlichen Nachwuchses hin.
- Den Trainern, die in den Sportverbänden, den Sportclubs und in den Kinder- und Jugendsportschulen (KJS) - der 3. und 2. Förderstufe - arbeiteten, wurde in Auswertung der Spiele vor allen die Aufgabe gestellt, das Training durch die breite und konsequente Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts qualitativ zu verbessern und die Gemeinschaftsarbeit zu aktivieren.
- Das erforderte in vieler Weise ein Umdenken bei Trainern und auch neue Formen der Kooperation mit den entstandenen Arbeitskreisen der Sportartengruppen, den Wissenschaftlichen Zentren der Sportverbände und den Forschungsgruppen der Wissenschaftseinrichtungen.
- Zugleich wurden wichtige Schritte für den Aufbau einer zahlenmäßig umfangreichen ersten Förderstufe, für die Sichtung und Auswahl von sportlichen Talenten und für die erforderliche Gewinnung und Qualifizierung von Übungsleitern eingeleitet. Hierfür waren besonders die die Bezirks- und Kreisvorstände des DTSB, die zuständigen Nachwuchsverbandstrainer und die in allen Bezirken eingesetzten Bezirkstrainer verantwortlich. Im Zusammenwirken mit Übungsleitern, Schulleitungen und den Sportlehrern leisteten sie in wenigen Jahren Beachtliches.
Der Beschluss über die "Weitere Entwicklung des Leistungssports bis 1972" sah lediglich einen Planstellenzuwachs von jährlich 25 Trainern und 25 Trainerassistenten vor. Sie wurden damals fast ausschließlich zur personellen Verstärkung in den Sportverbänden und Sportclubs, also für die 3. und 2. Förderstufe, benötigt. In der 1. Förderstufe wurden hauptamtliche Trainer, von Ausnahmen abgesehen, erst einige Jahre später eingesetzt.
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